Ratgeber
OnlyFans und Steuern in Deutschland
Einnahmen von OnlyFans, Fansly und Co. sind in Deutschland steuerpflichtig, auch unter Künstlername und auch, wenn das Geld aus dem Ausland kommt. Hier sind die Grundlagen, damit du weißt, was auf dich zukommt.
Stand: 3. November 2026 · CreatorWerk Redaktion
Dieser Ratgeber ist ein allgemeiner Überblick und ersetzt keine Steuerberatung. Steuerrecht ändert sich und hängt vom Einzelfall ab. Sprich vor dem Start mit einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater.
1. Gewerbe anmelden
Wer regelmäßig und mit Gewinnabsicht Inhalte verkauft, ist in aller Regel gewerblich tätig. Du meldest beim Gewerbeamt deiner Stadt ein Gewerbe an, meist online. Als Tätigkeit reicht eine neutrale Beschreibung, zum Beispiel „Erstellung und Vertrieb digitaler Medieninhalte“. Danach meldet sich das Finanzamt mit einem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.
2. Einkommensteuer
Dein Gewinn (Einnahmen minus Ausgaben) wird zusammen mit deinen anderen Einkünften versteuert. Bis zum Grundfreibetrag (2026: 12.348 € für Alleinstehende) fällt keine Einkommensteuer an. Darüber steigt der Steuersatz stufenlos. Leg dir von Anfang an etwa 30 Prozent deines Gewinns für Steuern zur Seite, dann gibt es keine böse Überraschung.
3. Gewerbesteuer
Für Einzelunternehmen gilt ein Freibetrag von 24.500 € Gewinn im Jahr. Erst darüber fällt Gewerbesteuer an, und die wird zum großen Teil mit der Einkommensteuer verrechnet.
4. Umsatzsteuer
Hier wird es knifflig. Die Plattformen sitzen meist im Ausland, OnlyFans zum Beispiel in Großbritannien, und rechnen die Umsatzsteuer gegenüber den Fans selbst ab. Viele Steuerberater sehen deine Leistung an die Plattform deshalb als in Deutschland nicht steuerbar an. Das muss trotzdem richtig erklärt werden.
Die Kleinunternehmerregelung gilt seit 2025, wenn der Umsatz im Vorjahr höchstens 25.000 € betrug und im laufenden Jahr 100.000 € nicht übersteigt. Achtung: Rechnungen ausländischer Dienstleister, etwa einer Agentur aus dem EU-Ausland, können für dich Umsatzsteuer nach dem Reverse-Charge-Verfahren auslösen, auch als Kleinunternehmerin. Das gehört unbedingt in die Hand einer Steuerberatung.
5. Was du absetzen kannst
- Technik: Handy, Kamera, Licht, Mikrofon, Stativ (anteilig, wenn auch privat genutzt)
- Software und Apps: Schnitt, Planung, Speicher
- Agenturprovision und Dienstleister (Fotograf, Schnitt, Leak-Schutz)
- Requisiten und Kostüme, die nur für Inhalte genutzt werden. Normale Kleidung ist meist nicht absetzbar
- Ein Teil der Wohnung, wenn du einen eigenen Raum nur dafür nutzt
- Steuerberatung
Heb alle Belege digital auf, am besten sortiert nach Monat. Die Auszahlungsberichte der Plattform lädst du jeden Monat herunter.
6. Österreich und Schweiz
In Österreich und der Schweiz gelten eigene Regeln, zum Beispiel andere Freibeträge und Umsatzgrenzen. Das Prinzip ist gleich: Die Einnahmen sind steuerpflichtig, und eine Steuerberatung vor Ort spart Ärger.
Weiter lesen: Wie du als Creatorin anonym bleibst, denn auch das Gewerbe lässt sich diskret regeln.
Häufige Fragen
Muss ich OnlyFans-Einnahmen versteuern?
Ja. Einnahmen von OnlyFans und ähnlichen Plattformen sind in Deutschland steuerpflichtig, auch wenn das Geld aus dem Ausland kommt und du unter Künstlername arbeitest.
Brauche ich für OnlyFans ein Gewerbe?
In aller Regel ja. Wer regelmäßig und mit Gewinnabsicht Inhalte verkauft, ist gewerblich tätig und meldet beim Gewerbeamt ein Gewerbe an.
Wie viel Steuern zahle ich auf OnlyFans?
Das hängt von deinem gesamten Gewinn ab. Bis zum Grundfreibetrag fällt keine Einkommensteuer an. Als Faustregel solltest du etwa 30 Prozent des Gewinns zurücklegen und das mit einer Steuerberatung genau klären.